Rechtsprechung
BVerwG, 29.03.2023 - 20 F 15.22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 1 Nr 1 ERVV, § 55a Abs 6 S 1 VwGO, § 55a Abs 6 S 2 VwGO, § 60 Abs 1 VwGO, § 60 Abs 2 S 1 VwGO
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei ungeeignetem Dateiformat und nicht gewahrter Hinweispflicht - Wolters Kluwer
Einlegung der Beschwerde durch Übermittlung eines maschinenschriftlich signierten Beschwerdeschriftsatzes im Dateiformat "docx" über das besondere elektronische Anwaltspostfach; Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist ohne ...
- rewis.io
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei ungeeignetem Dateiformat und nicht gewahrter Hinweispflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei ungeeignetem Dateiformat und nicht gewahrter Hinweispflicht
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fristversäumung bei der beA-Nutzung - wegen Fehlern des Gerichts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die verweigerte Akteneinsicht - und die Sperrerklärung
Verfahrensgang
- VG Dresden, 08.11.2021 - 6 K 849/19
- OVG Sachsen, 29.06.2022 - 10 F 25/21
- BVerwG, 04.10.2022 - 20 F 15.22
- BVerwG, 29.03.2023 - 20 F 15.22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 13.04.2022 - 20 F 9.21
Auskunft über die beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg zu …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 20 F 15.22
Nachrichtendienstliche Belange in diesem Sinne können zum Schutz der nachrichtendienstlichen Arbeitsweise und Aufklärungsarbeit der Verfassungsschutzbehörde die Weigerung rechtfertigen, Akten vollständig, insbesondere ungeschwärzt vorzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. April 2022 - 20 F 9.21 - juris Rn. 9 m. w. N.).Der Schutz personenbezogener Daten begründet grundsätzlich auch im Fall von Personen, die einer Behörde Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben geben, einen Weigerungsgrund (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. April 2022 - 20 F 9.21 - juris Rn. 10 m. w. N.).
- BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03
Wiedereinsetzung
Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 20 F 15.22
Beruht eine Fristversäumung auch auf Fehlern des Gerichts, sind die Anforderungen an eine Wiedereinsetzung mit besonderer Fairness zu handhaben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 BvR 1892/03 - BVerfGE 110, 339 ; BAG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 611/03 - NJW 2005, 3515 ; BVerwG…, Beschluss vom 8. März 2019 - 5 PB 15.18 - juris Rn. 12). - BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07
Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 20 F 15.22
Aus Fehlern des Gerichts dürfen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten abgeleitet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 - NJW 2008, 2167 Rn. 22 m. w. N.).
- BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09
Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 20 F 15.22
In der Sperrerklärung wurde eine auf den laufenden Rechtsstreit bezogene und die widerstreitenden Interessen der Beteiligten abwägende Ermessensentscheidung getroffen, die den rechtlichen Anforderungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2010 - 20 F 11.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 56 Rn. 12 m. w. N.) genügt. - BSG, 20.03.2019 - B 1 KR 7/18 B
Versorgung mit Human-Immunglobulinen im Wege einer Off-Label-Versorgung zur …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 20 F 15.22
Dementsprechend ist eine Wiedereinsetzung unabhängig vom Verschulden eines Beteiligten zu gewähren, wenn dies wegen einer Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts geboten ist; in dem Fall tritt ein in der eigenen Sphäre des Beteiligten liegendes Verschulden hinter das staatliche Verschulden zurück (vgl. BSG, Beschlüsse vom 20. März 2019 - B 1 KR 7/18 B - juris Rn. 9 …und vom 12. Oktober 2022 - B 1 KR 46/22 BH - juris Rn. 5). - BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 611/03
Berufungsfrist, Wiedereinsetzung
Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 20 F 15.22
Beruht eine Fristversäumung auch auf Fehlern des Gerichts, sind die Anforderungen an eine Wiedereinsetzung mit besonderer Fairness zu handhaben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 BvR 1892/03 - BVerfGE 110, 339 ; BAG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 611/03 - NJW 2005, 3515 ; BVerwG…, Beschluss vom 8. März 2019 - 5 PB 15.18 - juris Rn. 12). - BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60
Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 20 F 15.22
Es kann nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fortgesetzt werden, wenn die Verwerfung auf der Fristversäumung beruht und sich die Fristversäumung nachträglich als entschuldbar herausstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1961 - 3 ER 414.60 - BVerwGE 11, 322 ). - BVerwG, 08.03.2019 - 5 PB 15.18
Nicht rechtzeitige Erhebung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 20 F 15.22
Beruht eine Fristversäumung auch auf Fehlern des Gerichts, sind die Anforderungen an eine Wiedereinsetzung mit besonderer Fairness zu handhaben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 BvR 1892/03 - BVerfGE 110, 339 ; BAG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 611/03 - NJW 2005, 3515 ; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2019 - 5 PB 15.18 - juris Rn. 12). - BSG, 12.10.2022 - B 1 KR 46/22 BH
Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren für ein …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 20 F 15.22
Dementsprechend ist eine Wiedereinsetzung unabhängig vom Verschulden eines Beteiligten zu gewähren, wenn dies wegen einer Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts geboten ist; in dem Fall tritt ein in der eigenen Sphäre des Beteiligten liegendes Verschulden hinter das staatliche Verschulden zurück (…vgl. BSG, Beschlüsse vom 20. März 2019 - B 1 KR 7/18 B - juris Rn. 9 und vom 12. Oktober 2022 - B 1 KR 46/22 BH - juris Rn. 5). - BVerwG, 18.10.1989 - 2 B 75.89
Wiedereinsetzung - Revision - Versäumung der Beschwerdefrist - …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2023 - 20 F 15.22
c) Der erfolgreiche Wiedereinsetzungsantrag hat zur Folge, dass der Beschluss des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Oktober 2022 gegenstandslos und das Beschwerdeverfahren fortzuführen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 1989 - 2 B 75.89 - NJW 1990, 1806). - BGH, 22.11.1957 - IV ZB 236/57
Rechtsmittel